Rollstuhlfahrten
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Ein Krankentransport kann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung. Je nach Fall ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
1. Ärztliche Verordnung
Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung für Krankenbeförderung aus. Diese bestätigt, dass der Transport medizinisch notwendig ist und nicht eigenständig erfolgen kann.
2. Genehmigung der Krankenkasse
In vielen Fällen muss die Verordnung vorab bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Erst nach Bestätigung ist eine direkte Abrechnung möglich.
3. Durchführung und Abrechnung
Der Transport wird zum vereinbarten Termin durchgeführt. Liegt eine Genehmigung vor, rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Gesetzliche Zuzahlungen sind gegebenenfalls vom Patienten zu tragen.
Unser Service
Das übernehmen wir:
- Private und allgemeine Fahrten, z. B. zu Behörden, Einkäufen, Veranstaltungen oder Besuchen
- Rollstuhlfahrten zu Arzt- und Facharztterminen
- Fahrten zu Krankenhäusern (Einweisung und Entlassung)
- Serienfahrten zu regelmäßigen Behandlungen
Sichere und komfortable Rollstuhlfahrten mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen. Unsere Fahrer sind im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen geschult und unterstützen beim Ein- und Aussteigen.
Noch Fragen?
Bei offenen Fragen zu unseren Leistungen, zur Kostenübernahme oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Unser Team beantwortet Ihre Anfrage zeitnah und unterstützt Sie bei der Organisation Ihres Transports.